Ein paar Anmerkungen zu Helloween:
Jedes Jahr zu Halloween heißt es wieder: „Süßes oder Saures?“ Jedes Kind darf offiziell das innere Teufelchen raushängen lassen. Man sollte es sich also zweimal überlegen, ob das an Süßem gesparte Geld die Kratzer im Lack wert ist.
Doch Moment - ist das nicht Sachbeschädigung? Wer bezahlt den Schaden? Und ab wann wird der harmlose Spaß eigentlich bitterer Ernst?
Wer kennt es nicht? Man greift nach der Türklinke und packt mitten in die matschige Paste, die zuerst da war. Und zwar unter der Klinke, um von prüfenden Blicken nicht vorschnell entdeckt zu werden. Harmlos - oder Grund für eine Klage?
"Süßes oder Saures?" Für Kinder gibt es kaum etwas schöneres. Doch wo hört der Spaß auf?
„Das ist ärgerlich, aber nicht strafrechtlich verfolgbar“, sagt Eva Becker, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Genau wie der bei Kindern beliebte Klingelstreich sei solch ein Vergehen nicht das Problem. Das fängt erst bei Körperverletzung und Sachbeschädigung an.
Anders sieht es aus, wenn glibberige Substanzen auf dem Boden zum Ausrutschen verleiten. „Hier sollten Eltern ihren Kindern klar machen: Das ist Unfug.“, so Becker. Absichtliche Verletzungen sind folglich tabu.
Etwas mit Klopapier:
Das in Klopapier gewickelte Auto ist ein Klassiker, der immer wieder Spaß verspricht. Doch es ist Vorsicht geboten: Die Grenzen sind fließend. Schon kleinste Kratzer am Lack gelten als Sachbeschädigung. Ist das der Fall, wird es teuer - meistens für die Eltern der übermütigen Kleinen.
Wer sich hierfür begeistert, sollte mit Samthandschuhen ans Werk gehen. Oder er belässt es bei ein paar Blättchen an der Scheibe. Sicher ist sicher
Der Albtraum mit Hühner, oder....
...jedes Hausbesitzers. Eier an der Hauswand seien immer problematisch. Und das nicht nur für den verärgerten Bewohner: Lässt sich das Geschmiere nicht vollständig entfernen, drohen strafrechtliche Konsequenzen - und saftige Rechnungen.
Deshalb vielleicht nicht machen.
Kann man die Wände noch selber reinigen, sollte man dies umgehend tun oder eine Reinigung bezahlen. Wer dies tut, bleibt vor Justitia verschont. Von solchen Streichen sollte man seinen Kindern trotzdem lieber abraten. Denn Arbeit und Ausgaben sind vorprogrammiert. Aber ein toller Spass ist es trotzdem, oder !!!!
Halloween ist ein Volksbrauch am Abend und in der Nacht vor Allerheiligen, vom 31. Oktober auf den 1. November. Halloween kommt ursprünglich aus dem katholischen Irland.
Es ist eine Mischung aus Herbst-, Löse-, Heische- und Verkleidungsbräuchen. Beim Heischen werden Gaben erbeten oder gefordert. Lostage ermöglichen nach altem Volksglauben Vorhersagen über die
Wetterverhältnisse der folgenden Wochen und Monate.
Einige der Halloween-Traditionen waren bereits in der frühen Neuzeit umstritten. Dazu gehörten besonders die christlich geprägten Heischebräuche, sowie Streiche, Ruhestörungen und Belästigungen, wie
man sie auch von anderen "Unruhnächten" wie Walpurgisnacht und den Neujahr folgenden Rauhnächten kennt.
Der berühmte beleuchtete Kürbis war ursprünglich eigentlich eine beleuchtete Rübe, doch da in den USA mehr Kürbisse in großen Mengen zur Verfügung standen, höhlte man stattdessen einen Kürbis
aus.
Hier noch ein paar Rezepte für die Party:
Zum Beispiel der Schinkenschädel.
Hier nun von Helloween aus frühen Jahren ein paar Bilder. Viele Fotos sind im Web Album, in der Cloud, oder demnächst auf einer Helloween VIP Seite, die dann Freigeschaltet wird.
Diese Seite ist dann natürlich nur mit Passwort.
bearbeitet 10.01.2020